»Verantwortung für Zu-Tuendes: Die Pflicht der Macht
Nun gibt es aber noch einen ganz anderen Begriff von Verantwortung, der nicht die ex-post-facto Rechnung für das Getane, sondern die Determinierung des Zu-Tuenden betrifft; gemäß dem ich mich also verantwortlich fühle nicht primär für mein Verhalten und seine Folgen, sondern für die Sache, die auf mein Handeln Anspruch erhebt.«
(Hans Jonas: Das Prinzip Verantwortung)
Jonas stellt in dieser Aussage zwei Sichtweisen auf Verantwortung dar.
Erstens, man sei für jede seiner Handlungen und deren Auswirkungen verantwortlich. Und zweitens, man trage die Verantwortung, ein Ziel zu erreichen, mittels welcher Methode ist laut Jonas Definition indes nicht primären Interesses.
In keiner Weise trennt Jonas beide Betrachtungen der Verantwortung voneinander, sondern überlässt es dem Leser, dies unter umständen zu tun.
Meiner Ansicht nach sei eine Trennung beider Betrachtungen jedenfalls zu unterlassen. Denn vielmehr ergänzen sie einander. Hat eine Person ein Ziel, das es zu erreichen gilt, trägt sie die Verantwortung, dafür Sorge zu tragen. Für jedwede, dem Erreichen des Ziels dienende Handlung, muss jedoch auch Verantwortung übernommen werden.
Missachtete man dies, heiligte der Zweck die Mittel. Die Folge könnte u.a. eine aus ethischen Gesichtspunkten nicht vertretbare Repression bestimmter Gesellschaftsgruppen sein.
Diese Stellungnahme entstand im Rahmen einer Hausaufgabe im Fach Deutsch, 13. Klasse Gymnasium.